Konstruktion von Ventilatoren für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
Kurzreferat
1.1 Diese Europäische Norm legt die konstruktiven Anforderungen an Ventilatoren der Gruppe II G (der Explosionsgruppen IIA, IIB und Wasserstoff) der Kategorien 1, 2 und 3 sowie der Gruppe II D der Kategorien 2 und 3 fest, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. 1.2 Diese Europäische Norm gilt nicht für Ventilatoren der Gruppe I (Ventilatoren für den Bergbau), Kühlventilatoren oder Laufräder an rotierenden elektrischen Maschinen, Kühlventilatoren oder Laufräder an Verbrennungsmotoren. 1.3 Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Auslegung, den Bau, die Prüfung und die Kennzeichnung von kompletten Ventilatoreinheiten fest, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen mit gas-, dampf-, nebel- und/oder staubhaltiger Luft vorgesehen sind. Solche Atmosphären können innerhalb (die geförderte Atmosphäre (brennbar oder nicht)), außerhalb oder innerhalb und außerhalb des Ventilators vorhanden sein. 1.4 Diese Europäische Norm gilt für Ventilatoren, die in Umgebungsatmosphäre und unter normalen atmosphärischen Bedingungen am Einlass arbeiten, mit - Absolutdrücke im Bereich von 0,8 bar bis 1,1 bar, - und Temperaturen im Bereich von -20 °C bis +60 °C, - und einem maximalen Volumenanteil von 21 % Sauerstoffgehalt, - und einer aerodynamischen Energieerhöhung von weniger als 25 kJ/kg.
Beginn
2025-06-24
WI
00305190
Geplante Dokumentnummer
DIN EN 14986/A1
Projektnummer
09500668
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 095-02-02 AA - Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 305/WG 2 - Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären