NA 060

DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)

Projekt

Geländegängige Stapler - Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung - Teil 2: Schwenkbare Stapler mit veränderlicher Reichweite (ISO/DIS 10896-2:2025)

Kurzreferat

Dieses Dokument legt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für geländegängige schwenkbare Stapler mit veränderlicher Reichweite (als Stapler bezeichnet) mit starrem Fahrgestell und teleskopischen Hebevorrichtungen (drehbarer Hubarm) an der eine Lastaufnahmeeinrichtung, z. B. Trägerplatte und Gabelzinken, angebracht ist. Gabelzinken und Gabelträger gelten als Teile des Staplers. ANMERKUNG Diese Stapler sind auch als schwenkbare Teleskoplader oder schwenkbare teleskopische Lader bekannt. Für die Zwecke dieses Dokuments werden Stapler als Fahrzeuge ausgeführt, welche Lasten transportieren, heben und absetzen, sowie auf unbefestigten Untergründen fahren können. Sie können darüber hinaus mit verschiedenen anderen Zusatzeinrichtungen als Gabelzinken ausgestattet werden, die lasttragend oder nicht-lasttragend sein können. Sie können darüber hinaus über eine Bedienposition mit Fernsteuerung für die Handhabung von Lasten, das Fahren oder beides verfügen. Andere Normen können zusätzlich zu den zutreffenden Bestimmungen dieses Dokuments für die Zusatzeinrichtungen gelten. Dieses Dokument gilt nicht für: a) geländegängige Stapler mit veränderlicher Reichweite (behandelt in ISO 10896 1, EN 1459 1 und AS 10896.1); b) Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite, die in ISO 3691 2 behandelt werden; c) Maschinen, die hauptsächlich für Erdarbeiten ausgelegt sind, wie etwa Lader, auch wenn ihre Schaufeln durch Gabelzinken ersetzt werden (siehe ISO 20474 und die Normenreihe EN 474); d) Stapler mit Knicklenkung; e) Maschinen, die hauptsächlich mit Lastaufnahmemitteln mit veränderlicher Länge gestaltet sind (z. B. Kette, Seile), an denen die Last frei in alle Richtungen schwingen kann (Mobilkrane); f) Stapler, die in erster Linie für die Handhabung von Containern ausgelegt sind. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Stapler zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Anhang A). Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen, die in folgenden Situationen auftreten können:  während der Fertigung;  bei der Handhabung schwebender Lasten, die frei schwingen können (siehe ISO 10896 4 und EN 1459 4);  durch Benutzung von Staplern auf öffentlichen Straßen;  beim Betrieb in explosionsfähigen Atmosphären;  mit einer Batterie, Flüssiggas oder einem Hybrid (batteriebetrieben/Verbrennungsmotor) als Hauptenergiequelle ausgestattet sind;  beim Betrieb unter Tage;  beim Anbringen einer Arbeitsbühne (zusätzliche Anforderungen sind in ISO 10896 5 und EN 1459 3 angegeben). Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen, die speziell mit folgendem verbunden sind:  unterschiedliche Autonomiegrade oder eingebettete Sicherheitssysteme mit vollständig oder teilweise selbstveränderlichem Verhalten oder Logik unter Verwendung von Maschinenlernen-Ansätzen;  Kommunikationsnetzwerkverbindung des Staplers;  Beschädigung durch ein mit dem Stapler verbundenes Gerät oder durch ein beliebiges Fernbedienungsgerät, das mit dem Stapler kommuniziert. Dieses Dokument behandelt keine Verkaufsunterlagen. Dieses Dokument gilt nicht für Flurförderzeuge, die vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments hergestellt wurden.

Beginn

2023-02-01

WI

00150161

Geplante Dokumentnummer

prEN ISO 10896-2

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 060-22-43 AA - Geländegängige Flurförderzeuge (SpA CEN/TC 150/WG 2 und ISO/TC 110/SC 4)  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 150/WG 2 - Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite  

Ihr Kontakt

Dipl.-Ing.

Jeannette Bernard

Lyoner Str. 18
60528 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 6603-1606
Fax: +49 69 6603-2606

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